Ablauf
1. Terminvereinbarung
Die Buchung eines Erstgesprächs erfolgt über die Plattform Doctolib. Dort können Sie freie Zeiten einsehen und direkt einen Termin auswählen – oder Sie kontaktieren mich für eine persönliche Terminabstimmung.
2. Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten. Wir besprechen Ihr Anliegen, Ihre aktuelle Situation und Ihre Ziele sowie den organisatorischen Rahmen der Therapie.
3. Probatorische Sitzungen
In den anschließenden probatorischen Sitzungen lernen wir uns näher kennen und vertiefen die gemeinsame Arbeit. In dieser Phase klären wir, ob eine therapeutische Zusammenarbeit für beide Seiten passend ist. Zudem erfolgt die verbindliche Vereinbarung über Umfang, Häufigkeit der Sitzungen und Kosten der Behandlung.
4. Therapiebeginn & Behandlung
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in der Regel einmal wöchentlich in 50-minütigen Sitzungen statt. Grundlage der Behandlung ist eine verbindliche Behandlungsvereinbarung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Verstehen Ihrer Erfahrungen, Gefühle und inneren Zusammenhänge.
Die Behandlung erfolgt im Einzelsetting; Paar- und Angehörigengespräche sind nicht möglich.
Nach Abschluss der Therapie besteht bei Bedarf die Möglichkeit, in größeren zeitlichen Abständen weitere Gespräche zur Rückfallprophylaxe zu vereinbaren.
Behandlungskosten
Privatversicherte/Beihilfe
Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Im Regelfall berechne ich pro Sitzung (50 Minuten) ein Honorar von insgesamt 167,58 €, bestehend aus der Gebührenordnungsnummer 812 (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung) im 2,3-fachen Faktor (134,06 €) sowie der Gebührenordnungsnummer 801a (Erhebung des aktuellen psychischen Befundes) im 2,3-fachen Faktor (33,52 €). Die Abrechnung erfolgt monatlich, sodass Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ganz oder teilweise übernommen. In welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Je nach Tarif kann ein Eigenanteil entstehen.
Ich empfehle Ihnen, sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung über den Leistungsumfang zu informieren (z.B. Stundenkontingent pro Jahr, Höhe der erstatteten Beträge).
Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und erstelle bei Bedarf die erforderlichen Berichte für die Kostenübernahme.
Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis kann eine Behandlung nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden. In bestimmten Fällen ist dennoch eine Kostenübernahme möglich, wenn Sie trotz eigener Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenärztlichen Praxis finden. In diesem Fall kann eine Behandlung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren erfolgen.
Das bedeutet: Sie vereinbaren Termine in meiner Praxis, erhalten eine Rechnung und reichen diese anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie keinen freien Therapieplatz im Kassensystem gefunden haben.
Vor dem Erstgespräch empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Voraussetzungen zu erkundigen.
Eine hilfreiche Übersicht zum Vorgehen finden Sie in folgendem Flyer: https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Patienteninformationen/DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf
Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und begleite Sie bei den notwendigen Schritten.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine Behandlung in meiner Praxis beginnen möchten, nehmen Sie bitte vor der Terminvereinbarung Kontakt mit mir auf, damit wir gemeinsam besprechen können, wie wir vorgehen.
Bundeswehr und Polizei (Heilfürsorge)
Wenn Sie bei der Bundeswehr oder Polizei tätig sind und Anspruch auf Heilfürsorge haben, können die Behandlungskosten zur Erstattung eingereicht werden.
Voraussetzung ist vor Beginn der Therapie eine ärztliche Zuweisung (z. B. über den Truppen- oder Polizeiarzt).
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bei Fragen zum Ablauf oder zur Kostenübernahme nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die Kosten Ihrer Therapie auch selbst tragen. In diesem Fall entfällt die Antragstellung, und die Behandlung kann in der Regel zeitnah und ohne bürokratische Verfahren beginnen.
Das Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Adresse
Sophienstraße 29
60487 Frankfurt a. M.
Kontakt
Telefon: 0160 3186121
E-mail: kontakt@privatpraxis-rumpler.de
