Ablauf

   1.  Terminvereinbarung

Die Buchung eines Erstgesprächs erfolgt über die Plattform Doctolib. Dort können Sie freie Zeiten einsehen und direkt einen Termin auswählen – oder Sie kontaktieren mich für eine persönliche Terminabstimmung.

   2.  Erstgespräch

Das Erstgespräch dauert 50 Minuten. Wir besprechen Ihr Anliegen, Ihre aktuelle Situation und Ihre Ziele sowie den organisatorischen Rahmen der Therapie.

   3.  Probatorische Sitzungen

In den anschließenden probatorischen Sitzungen lernen wir uns näher kennen und vertiefen die gemeinsame Arbeit. In dieser Phase klären wir, ob eine therapeutische Zusammenarbeit für beide Seiten passend ist. Zudem erfolgt die verbindliche Vereinbarung über Umfang, Häufigkeit der Sitzungen und Kosten der Behandlung.

   4.  Therapiebeginn & Behandlung

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in der Regel einmal wöchentlich in 50-minütigen Sitzungen statt. Grundlage der Behandlung ist eine verbindliche Behandlungsvereinbarung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Verstehen Ihrer Erfahrungen, Gefühle und inneren Zusammenhänge.

Die Behandlung erfolgt im Einzelsetting; Paar- und Angehörigengespräche sind nicht möglich.

Nach Abschluss der Therapie besteht bei Bedarf die Möglichkeit, in größeren zeitlichen Abständen weitere Gespräche zur Rückfallprophylaxe zu vereinbaren.

Behandlungskosten

Privatversicherte/Beihilfe

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

Im Regelfall berechne ich pro Sitzung (50 Minuten) ein Honorar von insgesamt 167,58 €, bestehend aus der Gebührenordnungsnummer 812a (psychotherapeutische Kurzzeittherapie) im 2,3-fachen Faktor (134,06 €) sowie der Gebührenordnungsnummer 801a (Erhebung des aktuellen psychischen Befundes) im 2,3-fachen Faktor (33,52 €). Die Abrechnung erfolgt monatlich, sodass Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen.  In welchem Umfang dies erfolgt, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Je nach Tarif kann ein Eigenanteil entstehen. 

Ich empfehle Ihnen, sich vor dem Erstgespräch kurz bei Ihrer Versicherung über den Leistungsumfang zu informieren (z.B. Stundenkontingent pro Jahr, Höhe der erstatteten Beträge).

Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und erstelle bei Bedarf die erforderlichen Berichte für die Kostenübernahme.

 

Bundeswehr und Polizei (Heilfürsorge)

Wenn Sie bei der Bundeswehr oder Polizei tätig sind und Anspruch auf Heilfürsorge haben, können die Behandlungskosten zur Erstattung eingereicht werden.

Voraussetzung ist vor Beginn der Therapie eine ärztliche Zuweisung (z. B. über den Truppen- oder Polizeiarzt).

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

Bei Fragen zum Ablauf oder zur Kostenübernahme nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.


Selbstzahler:innen 

Selbstverständlich können Sie die Kosten Ihrer Therapie auch selbst tragen. In diesem Fall entfällt die Antragstellung, und die Behandlung kann in der Regel zeitnah und ohne bürokratische Verfahren beginnen.

Das Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

Adresse

Am Hauptbahnhof 10 · Englischer Hof
 60329 Frankfurt a. M. 

 

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